Am vergangenen Wochenende wurden ein Fahrradfahrer sowie zwei Pkw-Fahrer durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Am Samstag (29.07.) fiel Polizisten ein 46-jähriger Fahrradfahrer aus Köln auf, der gegen 15:30 Uhr die Hauptstraße in Bergisch Gladbach in Fahrtrichtung Innenstadt befuhr. Aufgrund besonderer Auffälligkeiten, die auf einen möglichen Alkoholkonsum hinwiesen, wurde der Mann durch die Polizisten angehalten und kontrolliert. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab wenig später ein Ergebnis von rund 1,7 Promille.
Zur Durchführung einer Blutprobenentnahme wurde der 46-Jährige zur Polizeiwache Bergisch Gladbach gebracht, die er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen konnte.
Am gleichen Tag erhielten Polizeibeamte aus Wermelskirchen gegen 18:30 Uhr einen Hinweis auf den Fahrer eines Ford Transit, der zuvor durch einen schwankenden Gang aufgefallen war. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den 47-jährigen Wermelskirchener kurze Zeit später auf der Remscheider Straße anhalten und kontrollieren. Der Beschuldigte räumte den Alkoholkonsum einer Flasche Bier ein und zeigte sich mit einem freiwilligen Atemalkoholvortest einverstanden. Das Ergebnis ergab einen Wert von rund 2,8 Promille.
Aufgrund des dringenden Tatverdachtes wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die kurze Zeit später in der Polizeiwache in Burscheid durchgeführt wurde. Der Führerschein des Wermelskircheners wurde beschlagnahmt.
In der Nacht zu Sonntag (30.07.) fiel Beamten auf der Olper Straße in Overath gegen 00:10 Uhr ein Renault-Fahrer durch seine unsichere Fahrweise auf. Während der anschließenden Verkehrskontrolle des 45-jährigen Fahrers nahmen die Polizeibeamten Anzeichen war, die auf einen Alkoholkonsum hinwiesen. Ein daraufhin freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,4 Promille.
Zur Durchführung einer Blutprobenentnahme wurde auch der 45-Jährige zur nahegelegenen Polizeiwache in Untereschbach gebracht, die er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen konnte. Da der Beschuldigte nicht über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, wurde zudem eine Sicherheitsleistung entrichtet.
Allen Verkehrsteilnehmern wurde das Führen von Kraftfahrzeugen vorerst untersagt. Auf sie kommt nun jeweils eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu.