Informieren, sensibilisieren und für Klarheit sorgen: Das ist das Ziel der rund 100 neuen Schilder, die seit Kurzem an der Großen Dhünn-Talsperre stehen. In Kooperation mit der Unteren Wasserbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises hat der Wupperverband die Beschilderung an der Großen Dhünn-Talsperre neu geordnet und die damit verbundenen Hinweise und Regelungen konkretisiert. Damit kam man auch der Anregung einiger Besucherinnen und Besucher nach, die bei den regelmäßigen Kontrollen der Rheinisch-Bergischen Kreises und des Wupperverbandes den Wunsch nach verständlicheren Schildern geäußert hatten.
Plakative Bilder statt Paragraphen
Bei der Neugestaltung der Schilder wurde vor allem darauf geachtet, auf Paragraphen zur Wasserschutzgebietsverordnung weitestgehend zu verzichten und stattdessen einen kürzeren Text und plakative Piktogramme zu nutzen. Die Schilder sind in den auffälligen Farben blau und gelb gestaltet, damit sie ins Auge fallen und die Aufmerksamkeit der Besucherinnen und Besucher wecken. So soll besonders die Information hervorgehoben werden, wo die Schutzzone 1 beginnt – also der Bereich, der aus Gewässerschutz- und Naturschutzgründen für Spaziergänger tabu ist. Insgesamt wurden rund 100 Schilder neu aufgestellt, die zwei unterschiedliche Inhalte transportieren. Ein Schild beschreibt, welche Regeln für die Benutzung der vorgesehenen Wege gelten. Ein anderes Schild weist auf die Bereiche in der Schutzzone 1 der Großen Dhünn-Talsperre hin, die nicht betreten werden dürfen. An einigen dieser Schilder wird der Wupperverband noch Zusatzinformationen über zugängliche Wanderwege installieren.
Bild: Beschilderung zu den geltenden Regeln innerhalb der Wasserschutzzone 1; Bildquelle: Rheinisch-Bergischer Kreis/Wupperverband