Um den tatsächlichen Hundebestand in der Stadt zu überprüfen, sind seit Oktober Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH in der Stadt unterwegs, um durch Befragung den vorhandenen Hundebestand festzustellen. Die Hundebestandsaufnahme hat bereits Anfang Oktober 2024 begonnen und wird von den Mitarbeitenden der Firma Springer Kommunale Dienste in den nächsten Wochen fortgeführt. „Denn leider mussten wir davon ausgehen, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind“, teilt Stadtkämmerer Dirk Irlenbusch mit.
Diese Vermutung bestätigt sich nun. Insgesamt geht die Stadt Wermelskirchen davon aus, dass bis zu zehn Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Deshalb wird die Hundebestandsaufnahme in den kommenden Wochen fortgeführt. Die Mitarbeitenden der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH tragen sichtbar von der Stadt ausgestellte Legitimationen und sind wochentags in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder sonstige Beträge vor Ort erhoben.
Seit Beginn der Bestandsaufnahme sind bereits viele Steuerpflichtige der Aufforderung zur nachträglichen Anmeldung ihres Hundes/ihrer Hunde freiwillig nachgekommen. Dies ist nämlich die einzige Möglichkeit, um Unannehmlichkeiten weitestgehend vorzubeugen. Daher wird seitens der Stadt Wermelskirchen weiterhin dringend empfohlen, versäumte Anmeldungen umgehend nachzuholen. Wichtig ist, dass insbesondere bei einer nachträglichen Hundeanmeldung das Formular zur Anmeldung zur Hundesteuer vollständig ausgefüllt sein muss und von allen Hundehaltern unterschrieben ist. Neben der Vollständigkeit der allgemeinen Angaben, sind insbesondere vollständige Angaben
– zum Datum der Aufnahme des Hundes in den Haushalt und
– zum vorherigen Haltungsort (Vorbesitzer/Züchter) anzugeben.
Die Angaben sind erforderlich, um unter anderem eine Doppelversteuerung zu vermeiden.
Ab Mitte November 2024 werden außerdem im weiteren Verlauf der Hundebestandsaufnahme alle Personen angeschrieben, bei denen durch die Überprüfung der Verdacht einer bislang nicht veranlagten Hundesteuerpflicht besteht und die dennoch der Aufforderung zur Anmeldung bislang nicht nachgekommen sind.
Formulare zur Anmeldung von Hunden können unter auf der Website der Stadt abgerufen oder per E-Mail angefordert werden. Eine telefonische oder formlose Anmeldung und Abmeldung von Hunden per E-Mail ist nicht möglich.
Allgemeine Informationen:
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Wermelskirchen ist die Hundehalterin/der Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden. Wenn der Hund durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zugewachsen ist, ist das Jungtier innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Wermelskirchen anzumelden.
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
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83,00 € |
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101,00 € je Hund |
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119,00 € je Hund
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657,00 € je Hund |
Wer der Aufforderung zur Anmeldung seines/seiner Hunde/s trotz Aufforderung nicht nachkommt, handelt mindestens ordnungswidrig. Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Daher fordert die Stadt Wermelskirchen in diesem Zusammenhang auf, versäumte Anmeldungen zur Hundesteuer umgehend nachzuholen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei gerne per E-Mail unter hundesteuer@wermelskirchen.de zur Verfügung.
Hintergrund: Zur Erhebung einer gerechten Hundesteuer ist ein vollständiger Hundebestand notwendig. Nicht registrierte Hunde bedeuten nicht nur niedriges Steueraufkommen, sondern auch eine fortlaufende Ungerechtigkeit gegenüber allen, die ihre Hundesteuer ordnungsgemäß entrichten.
Foto: Kathrin Kellermann