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Wermelskirchen: Frist zur Anmeldung von Osterfeuern endet – was zu beachten ist

Zwei Städte, ein Sender.

Frist zur Anmeldung von Osterfeuern endet – was zu beachten ist

Für viele ist es ein schöner Brauch an den Ostertagen: der Besuch mit Familie und Bekannten beim Osterfeuer. Aber: Private Osterfeuer im eigenen Garten sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind nur kleinere Feuerstellen in einer Feuertonne oder Feuerschale. Osterfeuer hingegen sind nur gestattet als Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist. Außerdem muss so ein Brauchtumsfeuer vorab beim Ordnungsamt angemeldet worden sein. Dafür endet nun die Frist, worauf das Ordnungsamt aufmerksam macht.

Bis einschließlich kommenden Montag, 7. April, können noch offizielle Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt der Stadt Wermelskirchen angemeldet werden. Den Antrag zur Anmeldung und Informationen, was für das Brauchtumsfeuer genau zu beachten ist, finden Interessierte auf der Website Stadt Wermelskirchen. Das Antragsformular kann ausgefüllt und unterschrieben noch bis Montag, 7. April, per Mail an ordnungsamt@wermelskirchen.de gesendet werden.

Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann kündigt jetzt schon an, dass er mit seinem Team kontrollieren wird. Denn: Verbrannt werden dürfen nämlich nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Kurz gesagt: Alles, was ohne Behandlung direkt vom Baum oder Strauch kommt.

Das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz, Europaletten, Bauholz, Dachbalken, Verpackungen oder sonstigen Abfällen ist verboten. Bei Nichtbeachtung droht die sofortige Beendigung des Feuers und dazu auch ein erhebliches Bußgeld.

Außerdem zu beachten: Für das Brauchtumsfeuer müssen Abstände eingehalten werden und zwar 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen und Tieren bestimmten Gebäuden, von einer Bundesautobahn und einer Waldung, sowie 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen, einzelnen Bäumen, Wallhecken, Windschutzstreifen, Feldgehölzen und Gebüschen.

Ganz wichtig: Die Feuerstelle darf erst kurze Zeit vor dem Anzünden bis höchstens auf zwei Meter aufgeschichtet werden, damit Tiere in dem Holzhaufen keinen Unterschlupf suchen können. Am sichersten ist es für die Tiere, wenn das Holz vor dem Anzünden auf Vogelnester abgesucht und am besten umgeschichtet wird, damit auch Kleintiere wie Igel, Hasen oder Mäuse rechtzeitig fliehen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.

Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen über 18 Jahre beaufsichtigt werden, die den Verbrennungsplatz auch erst dann verlassen dürfen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.

Bei starkem Wind darf das Feuer übrigens nicht angezündet werden und muss bei aufkommendem starkem Wind sofort gelöscht werden, um Funkenflug und eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Entsprechendes Löschmaterial ist von den Verantwortlichen an der Feuerstelle in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.

Info: Stadt Wermelskirchen

 

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