-
01762 320 20 72​​​​​​
studio@radiohilgenwk.de

Wermelskirchen: Bescheide für Gewerbe- und Hundesteuer werden am 3. Januar verschickt

Zwei Städte, ein Sender.

Die Stadt Wermelskirchen informiert, dass die Jahresbescheide für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2025 mit dem Datum 3. Januar 2025 versendet werden. Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Zahlungstermine zu beachten und einzuhalten. Wichtig ist, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2025 bei den Überweisungen angegeben wird. 

Die Stadtkasse empfiehlt Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge rechtzeitig abgebucht werden können. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen erhältlich.
Übrigens: Der Versand der Jahresbescheide für Grundbesitzabgaben und sonstige Abgaben für das Jahr 2025 ist für Ende Januar 2025 geplant. Dazu wird die Stadt zeitnah weitere Informationen zur Verfügung stellen. 

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse oder der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können rund um die Uhr an die zentralen E-Mail-Postfächer gesendet werden: 

abwasser@wermelskirchen.de 

gewerbe@wermelskirchen.de

hundesteuer@wermelskirchen.de

stadtkasse@wermelskirchen.de   

steuer@wermelskirchen.de   

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert