-
01762 320 20 72​​​​​​
studio@radiohilgenwk.de

Was sich im neuen Jahr 2023 ändert

Zwei Städte, ein Sender.

Mit dem Jahreswechsel treten eine Reihe von Änderungen in Kraft. Manches ist auch Geschichte, wie etwa Hartz IV oder der „gelbe Schein“. Es gibt mehr Kindergeld, mehr Wohngeld – und einiges wird auch teurer. Ein Überblick.

Strom- und Gaspreisbremsen

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Bürgergeld

Das Bürgergeld löst das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Reform betrifft knapp fünf Millionen Leistungsbezieherinnen und -bezieher sowie 405 Jobcenter mit fast 75.000 Beschäftigten. Das Gesetz wird in zwei Schritten umgesetzt, der zweite folgt im Juli. Die Jobcenter sollen sich dann stärker um Arbeitslose kümmern können. Der Reform war ein langes parlamentarisches Ringen vorausgegangen, besonders umstritten waren die Pläne für Sanktionen und zur Höhe des Schonvermögens.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder. 

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.

Wohngeld

Das Wohngeld steigt um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich. Zudem sind deutlich mehr Menschen antragsberechtigt. Den staatlichen Mietzuschuss können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Ob aber Betroffene wirklich schon ab Januar die Unterstützungsleistung auf dem Konto haben, ist fraglich. Kommunen und Länder rechnen wegen der Ausweitung des Wohngelds mit monatelangen Verzögerungen bei der Auszahlung. Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass die Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten. Bei einer verspäteten Entscheidung wird das Wohngeld rückwirkend ausgezahlt.

49-Euro-Ticket

Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt ist der 1. April im Gespräch. Bund und Länder hatten lange über die Finanzierung des „Deutschlandtickets“ gerungen – ganz beendet ist der Streit auch noch nicht.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent. Der Beitrag war 2019/2020 in zwei Schritten auf 2,4 Prozent gesunken – schon damals war aber vorgesehen, dass er Anfang 2023 wieder steigt. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

Steigende Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben. Die Verbraucherzentralen warnen bereits seit Wochen, dass die Kassen in diesem Jahr ausnahmsweise nicht schriftlich darüber informieren müssen. Das Sonderkündigungsrecht der Beitragszahler bei Erhöhungen bleibt jedoch bestehen.

Keine Impfpflicht für Pflegekräfte

Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen fällt zum Jahreswechsel weg. Die Bilanz fällt unterschiedlich aus.

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken. Der CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel beträgt pro Tonne CO2 derzeit 30 Euro. Die Beteiligung der Vermieter soll für diese einen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sind künftig verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Der „gelbe Schein“ ist dann Geschichte. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für gesetzlich Krankenversicherte wird ab dem 1. Januar direkt von den Arztpraxen an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber ruft sie dann dort ab. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen also ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Die e-AU wird auch in der elektronischen Patientenakte aufgeführt. Dort zu finden sein sollen künftig auch weitere Dokumente oder Laborergebnisse.

Betreuungsrecht für Ehepartner

Ehepartner können künftig in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen. Das Betreuungsgesetz wird zum 1. Januar dahingehend geändert, dass Ehepartner automatisch zum Bevollmächtigten ihres Partners oder ihrer Partnerin werden, sollte dieser oder diese keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Auch sind Ärzte dann gegenüber den Ehepartnern von der Schweigepflicht befreit. Dieses Notvertretungsrecht gilt für längstens sechs Monate. Bisher durfte ein Ehegatte den anderen nur vertreten, wenn er über eine Vorsorgevollmacht für den anderen Ehegatten verfügt.

Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Führerschein-Umtausch

Autofahrerinnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne, beziehungsweise 22,09 Cent je Liter, greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt. Die Lkw-Maut wurde 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen. Der jährliche Durchschnitt der Mauteinnahmen in den Jahren 2023 bis 2027 soll rund 8,3 Milliarden Euro betragen. Im vergangenen Jahr lagen sie bei rund 7,6 Milliarden Euro.

Mehrwegpflicht

Restaurants und Cafés müssen für Getränke zum Mitnehmen ab Januar Mehrwegverpackungen anbieten. Für Speisen zum Mitnehmen muss es Alternativen für Einwegverpackungen aus Kunststoff geben. Für die Mehrwegoption dürfen den Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen, Betriebe dürfen jedoch Pfand erheben. Kleine Betriebe mit weniger als fünf Angestellten sind ausgenommen. Sie müssen es Kunden jedoch ermöglichen, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen. Für Filialen von Ketten, etwa bei Bäckereien, gelten die Ausnahmen für kleine Unternehmen nicht.

Tierwohllabel

Im kommenden Jahr soll – abhängig von der noch ausstehenden EU-Genehmigung für die Regelung – ein bundesweit einheitliches und verpflichtendes Tierwohllabel eingeführt werden, zunächst nur für Schweinefleisch. Vorgesehen ist ein fünfstufiges Label für Lebensmittel, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und hierzulande an Verbraucher verkauft werden. Weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh und Geflügel sollen ebenso folgen wie andere Vermarktungswege, etwa die Gastronomie, sowie verarbeitete Produkte.

Lieferkettengesetz

Für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten gilt ab Januar das Lieferkettengesetz, dessen Ziel es ist, Menschenrechte in internationalen Lieferketten zu schützen. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Das Gesetz tritt in zwei Schritten in Kraft: Ab 2023 gilt es für etwa 600 große deutsche Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, ab 2024 für knapp 3000 Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland müssen sich daran halten. Wer Kinderarbeit, sittenwidrige Löhne oder Umweltsauereien bei Zulieferern billigend in Kauf nimmt, muss mit Bußgeldern in Millionenhöhe rechnen.

(Quelle: dpa, afp, epd)

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert