für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 und die Kommunalwahl am 14. September 2025. Mögliche Stichwahl am 28. September 2025.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet, und der Kommunalwahl am 14. September sucht die Stadt Burscheid dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Beide Wahlen waren ursprünglich im September geplant. Um die Wahlen trotz der verkürzten Vorbereitungszeit möglichst reibungslos zu gestalten, braucht die Stadt Burscheid die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dafür sucht sie Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die bereit sind, sich in einem der 16 Wahllokale sowie 3 Briefwahllokale ehrenamtlich zu engagieren.
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann sich jede wahlberechtigte Person bewerben.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unter Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen sind auch im Ausland lebende Deutsche wahlberechtigt.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind Personen, die am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet und mindestens seit dem 16.Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet eine Hauptwohnung haben. Es darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen.
Für die Bundestags- und Kommunalwahl werden neben 3 Briefwahllokalen folgende 16 Wahllokale eingerichtet:
- Montanusgrundschule
- Johannes-Löh-Gesamtschule
- Grundschule Dierath
- MGV Dürscheid
- Hugo-Pulvermacher-Halle
- Stadtbücherei
- Evangelisches Altenzentrum Schützeneich
- Sportplatzhaus Griesberg
- Freie Evangelische Gemeinde Hilgen
- Feuerwache Hilgen
- Ernst-Moritz-Arndt Schule
- Turnhalle Großösinghausen
- Feuerwache Paffenlöh
Jedes Wahllokal ist mit einem Wahlvorstand – bestehend aus Wahlvorsteher*in, stellvertretendem*r Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in – sowie den drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern zu besetzen.
Ablauf am Wahltag
Der Wahltag beginnt um 7:30 Uhr mit der Vorbereitung der Wahllokale, die dann von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sind. Im Regelfall muss eine Wahlhelferin, ein Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal sein. Der Wahlvorsteher teilt das Team in der Regel in zwei Schichten ein. Wichtig ist nur, dass alle Wahlvorstandsmitglieder am Wahltag wieder um 18:00 Uhr zur Auszählung der Stimmen in den Wahllokalen anwesend sind.
Die Briefwahlvorstände treten voraussichtlich um 14 Uhr (abhängig vom Briefwahlaufkommen) zusammen. Der Ort für die Briefwahlauszählung wird frühzeitig bekannt gegeben.
Zahlung eines Erfrischungsgeldes
Als Dank für die Unterstützung wird ein Erfrischungsgeld zwischen 60,00 Euro und 90,00 Euro gezahlt – je nach Einsatzort und Funktion.
Sie möchten Wahlhelfer*in werden?
Bei Interesse können Sie sich gerne per E-Mail an wahlen@burscheid.de oder telefonisch bei Frau Boch (02174 670-303) oder Frau Klugmann (02174 670-135) melden. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, das Formular zu nutzen, welches entweder unter www.burscheid.de/wahlhelfer-online oder auf der Startseite der städtischen Homepage über den Button „Wahlhelfer*in werden“ aufgerufen werden kann.
Wünsche zum Einsatz in einem speziellen Wahllokal, mit Freunden oder Familienmitgliedern zusammen, etc. werden nach Möglichkeit von den Mitarbeitenden des Wahlamtes berücksichtigt.
Für Fragen zum Einsatz steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Info: Stadt Burscheid