Auch dieses Jahr war die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises am Karfreitag (29.03.) mit zusätzlichen Kräften im Dienst, um sich an den landesweiten Sonderkontrollen bezüglich des „Car-Freitages“ zu beteiligen. Die Kontrollen richten sich schwerpunktmäßig gegen die so genannte Raser- und Tuningszene. Wenngleich das Vorliegen einer solchen im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht bekannt ist.
Kreisweit wurden fünf Verwarnungsgelder erhoben (alle wegen erloschener Betriebserlaubnis) und drei Ordnungswidrigkeiten gefertigt (einmal wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und versäumter Hauptuntersuchung, einmal wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss und einmal wegen erloschener Betriebserlaubnis). Es wurden insgesamt fünf Kontrollberichte ausgestellt.
Zusätzlich fertigten die Beamten insgesamt drei Strafanzeigen. Darunter beispielsweise in einem Fall wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eines 20-jährigen Bergisch Gladbachers. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall im Bergisch Gladbacher Stadtteil Refrath dauern jedoch noch an. Eine weitere Strafanzeige wurde gegen einen 27-jährigen Mann aus Lohmar vorgelegt, der in Overath auf der Straße Cyriax mit seinem Kleinkraftrad unterwegs war. Er konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen und stand zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen sowie die Weiterfahrt untersagt.