Die Städte Remscheid, Solingen und Leverkusen sowie der Kreis Mettmann und der Rhein-Sieg-Kreis leisten dem Rheinisch-Bergischen Kreis Amtshilfe. 👍 Ihr könnt also vorläufig eure Fahrzeuge in den genannten benachbarten Kommunen und Kreisen zulassen. Welche Unterlagen ihr dafür braucht und wie die Terminvergabe abläuft, das erfahrt ihr auf den Internetseiten der entsprechenden Zulassungen.
Die besonderen Umstände und gesetzlichen Regelungen erfordern, dass bei allen Zulassungen ausschließlich die Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte beziehungsweise Kreise zugeteilt werden – das sind LEV, RS, ME, SG oder SU.