Am Samstag (17.06.) erstattete eine 30-jährige Leichlingerin Strafanzeige, nachdem sie offenbar einem sogenannten Lovescammer zum Opfer gefallen war.
Die Geschädigte wurde bereits letztes Jahr von einer Internetbekanntschaft auf einer Social-Media-Plattform kontaktiert. Nach dem Austausch einiger Nachrichten fragte der Unbekannte, der angab in Berlin zu wohnen, schließlich nach Geld. Nahezu täglich bat er um weitere Überweisungen. Zunächst ging es dabei um kleinere Geldbeträge im unteren zweistelligen Bereich. Später wurden jedoch Geldbeträge bis zu einem mittleren dreistelligen Bereich gefordert. Im guten Glauben überwies die Geschädigte dem Unbekannten das Geld, welcher versprach, den Betrag nach einer nochmaligen Zahlung zurückzuzahlen. Darauf ließ sich die Geschädigte jedoch nicht ein. Sie stellte die Zahlungen ein und erstattete Strafanzeige. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie der Internetbekanntschaft jedoch bereits über 13.000 Euro überwiesen.
Die Polizei Rhein-Berg ruft erneut zur Vorsicht bei virtuellen Bekanntschaften auf. In sozialen Netzwerken und Online-Partnerbörsen sind diese Täter auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden die Geschädigten mit freundlichen Nachrichten und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.
Grundsätzlich sollte man Menschen, die man nie persönlich kennengelernt oder gesehen hat, kein Geld überweisen oder auf sonstige Forderungen eingehen. Gerade im Internet tummeln sich viele Betrüger, die an der Gutgläubigkeit ihrer Mitmenschen viel Geld verdienen wollen. Seien Sie also immer misstrauisch.
Wenn Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an das Kriminalkommissariat Kriminalprävention / Opferschutz unter der Rufnummer 02202 205-444.
Polizei RBK