
Verlorene Briefwahlunterlagen – Möglichkeiten zu einer erneuten Beantragung
In den letzten Tagen sind vereinzelte Anfragen zu nicht zugestellten Briefwahlunterlagen bei der Stadt Burscheid eingegangen. Obwohl die Stadt die Unterlagen gewissenhaft versendet, kann es vorkommen, dass sie auf dem Postweg verloren gehen.
Erneute Beantragung verlorengegangener Briefwahlunterlagen
Das Wahlbüro der Stadt Burscheid weist darauf hin, dass nicht zugestellte Briefwahlunterlagen erneut beantragt werden können. Dies ist während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
Zusätzlich bietet das Wahlbüro am Samstag, den 22. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr die Möglichkeit, neue Unterlagen zu beantragen.
Für die Ausstellung ist ein Personalausweis erforderlich. Eine Beantragung durch Dritte ist nur mit einer Vollmacht möglich. Außerdem muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, um die verlorenen Unterlagen für ungültig zu erklären.
Für Fragen rund um die Wahl
Alle Fragen rund um die Wahl beantworten beim Amt für Bürgerangelegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen Frau Boch, Tel. 670-303 und Frau Klugmann, Tel. 670-135. Per E-Mail ist das Wahlamt unter wahlen@burscheid.de zu erreichen.
Info: Stadt Burscheid