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Burscheid: Seniorenbeiratswahl am 15. September 2024

Zwei Städte, ein Sender.

Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten

Im Juni 2024 hat die Stadt Burscheid alle Burscheider Seniorinnen und Senioren erstmals aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten für die Seniorenbeiratswahl am 15. September 2024 vorzuschlagen.

Gemäß der Wahl- und Geschäftsordnung ist die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge für die Seniorenbeiratswahl am 12. August 2024, 15:00 Uhr abgelaufen.

Innerhalb der Frist wurden sechs Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen. Alle Vorschläge wurden geprüft und entsprechen den erforderlichen Anforderungen.

Zur Wahl der Seniorenbeiratsmitglieder am 15. September 2024 stehen somit zur Verfügung:

  1. Frau Brigitte Adams, Kaltenherberg 48, 51399 Burscheid
  2. Frau Eva Becker, In der Dellen 56, 51399 Burscheid
  3. Herrn Klaus Becker, In der Dellen 56, 51399 Burscheid
  4. Frau Helga Coen, Dünweg 56 a, 51399 Burscheid
  5. Herrn Uwe Hein, In der Dellen 53, 51399 Burscheid
  6. Herrn Klaus Nierhoff, Müllersbaum 42, 51399 Burscheid

Wahlbenachrichtigungen per Brief

Für die Wahl werden am Wahltag Wahllokale in der Ernst-Moritz-Arndt-Schule in Hilgen und im Rathaus eingerichtet. Informationen, in welchem Wahllokal am Wahltag gewählt wird, ist auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens zum 27. August 2024 übersandt wird, angegeben. 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, können per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag oder per Mail an seniorenbeiratswahl@burscheid.de bei der Stadt Burscheid angefordert werden.

Die Unterlagen sind rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Stelle zurückzuschicken, sodass diese am Wahltag spätestens bis 15:00 Uhr dort eingehen.

Wahlmöglichkeit im Rathaus

Weiterhin besteht ab dem 28. August 2024 die Möglichkeit während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Burscheid, Höhestraße 7- 9, Zimmer 3.03a direkt zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.

Die Abholung der Wahlunterlagen für einen anderen ist ausschließlich unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig.

Info: Stadt Burscheid

 

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