Umweltaspekt ist zu beachten. Ordnungsamt rät zum maßvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Nicht nur aufgrund der Feinstaubbelastung wirbt die städtische Ordnungsbehörde für einen maßvollen und verantwortungsvollen Einsatz von Silvesterfeuerwerk. Unfälle und Sachbeschädigungen können vermieden werden, wenn man beim Abbrennen des Feuerwerks mit der nötigen Sorgfalt vorgeht. „Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen“, erklärt Ordnungsamtsleiterin Andrea Janeck. „Aber nicht nur gesundheitliche Schäden sind zu beklagen, auch kranke und ältere Menschen sowie Tiere haben unter dem durch Kracher, Böller und Raketen verursachten Lärm zu leiden. Nicht selten entstehen durch Feuerwerkskörper auch Brände mit hohem Sachschaden“.
Böllern nur Silvester erlaubt
Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden. Auch ist das Zünden von Feuerwerkskörpern grundsätzlich an Bedingungen geknüpft. Darauf macht das städtische Ordnungsamt aufmerksam.
So sollten beispielsweise Knaller, Raketen etc. nur in deutlichem Abstand zu Zuschauern/Zuschauerinnen oder z. B. Kraftfahrzeugen gezündet werden. Auch ist darauf zu achten, dass Silvesterraketen nicht auf Balkonen, Terrassen oder Schuppen usw. landen, auf denen ggfs. brennbare Gegenstände gelagert sind und sich diese Gegenstände entzünden. Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude.
Warnung vor nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern
Ordnungsamtschefin Janeck warnt: „Gefahren gehen aber nicht immer vom Verhalten des Verbrauchers aus, sondern häufig von Feuerwerkskörpern, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“. Deshalb: Finger weg von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern!
Die Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. In Deutschland darf nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik der Kategorie 1 (z. B. Knallerbsen und Wunderkerzen) und 2 (z. B. Böller und Raketen) verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ab dem 18. Lebensjahr gekauft und abgebrannt werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter den nachfolgenden Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/publikationen/abteilung05/pub_abteilung_05_feuerwerk.pdf
Foto: Stadt Burscheid