Gestern Abend (Sonntag,24.03.) gegen 21:00 Uhr hat ein Polizist in seiner Freizeit einen unsicher fahrenden Pkw bemerkt und seine Kollegen der Polizeiwache Burscheid telefonisch informiert. Der Fahrer des Pkw hatte durch sehr auffallend langsames und unsicheres Fahren die Aufmerksamkeit des Polizisten auf sich gezogen.
Die alarmierten Polizisten der nahegelegenen Polizeiwache konnten den Pkw der Marke Toyota auf der Hauptstraße in Witzhelden stoppen und den Fahrer kontrollieren. Der 57-jährige Burscheider am Steuer des Wagens hatte eine deutliche Alkoholfahne, sprach undeutlich und zeigte beim Aussteigen einen schwankenden Gang.
Ein Atemalkoholtest lieferte dann die vermutete Erklärung, denn dieser ergab fast 2 Promille.
Es wurde eine Blutprobenentnahme angeordnet, die ein beauftragter Arzt wenig später in den Räumen der Polizeiwache durchführte. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt und er darf vorerst keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr führen.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Straftatbestand gemäß § 316 Strafgesetzbuch sieht als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Regelmäßig kommt es zudem zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass nach einer Straftat die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen, erlischt. Sie kann erst nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragt werden.
Polizei RBK